AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– Firmen, Verein und Gruppe Veranstaltungen

Version 1.1 gültig ab 01.01.2019

Abenteuer am Leimbach, Verena Simon, Panorama Str. 17 b, 69234 Dielheim (im Folgenden AAL or Veranstalter genannt) führt Veranstaltungen für Firmen, Vereine und Erwachsen-Gruppen (im Folgenden der Kunde genannt). Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Buchungen (Verträge) zwischen AAL und den Kunden. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung bei AAL kommt zwischen Ihnen und AAL ein Vertrag zustande. Wir bitten Sie deshalb, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.

1 Geltungsbereich

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events, Organisation, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und AAL diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen fûr Veranstaltungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Auftrag

Die Auftragsbestätigung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich, bei AAL erfolgen. Sie anerkennen durch Ihre Auftragsbestätigung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestand- teil des Vertrages zwischen Ihnen und AAL.

3. Vertragsgegenstand

AAL verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in seinem Angebot anbietet. Spezielle Wünsche können nach Absprache mit AAL berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

4. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Auftragsbestätigung bei AAL kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und AAL zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für den Kunden und Abenteuer am Leimbach wirksam.

5. Preise

Die Preise für die Aktivitäten ersieht der Kunden aus dem ihm zugestellten Angebot / Auftragsbestätigung. Sie sind in Euro. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

6. Zahlungsbedingungen und Verrechnung

AAL verlangt eine Vorauszahlung bei Auftragsvolumen über 800 Euro. Bei Auftragsvolumen über 800 Euro sind die Zahlungsbedingungen folgendermassen geregelt:

Erfolgt die Anmeldung 30 Tage oder mehr vor Beginn der Aktivität, ist eine Anzahlung von 50% zu leisten. Die Schlussrechnung erfolgt nach Eventende und ist innert 15 Tagen zu begleichen.

Bei kurzfristigen Anmeldungen von weniger als 30 Tagen vor Beginn der Aktivität, ist der Gesamtbetrag bei der Auftragsbestätigung zu bezahlen.

Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Stornierungskosten werden gemäss Ziffer 7 beim Kunden eingefordert.

Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten an AAL zu erstatten.

7. Stornierung oder Änderung der Buchung durch den Kunden

Der Kunde ist jederzeit vor Beginn der Veranstaltung berechtigt, vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Es ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgeblich. Dieser ist berechtigt, Ersatz für entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen:
Bis zum 30. Tag vor Beginn der Veranstaltung 10% des Gesamtpreises
Bis zum 14. Tag vor Beginn der Veranstaltung 20% des Gesamtpreises
Bis zum 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung 30% des Gesamtpreises
Ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 40% des Gesamtpreises

Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunde bis 30 Tage vor deren Beginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erhoben. Erfolgt die Umbuchung der Aktivität später als 14 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Stornierungssskosten in Kraft.

8 Besondere Bestimmungen bei der Buchung von Gruppenveranstaltung

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, soweit die vertragliche Vereinbarung der von AAL zu erbringenden Leistungen und/oder die Buchungsabwicklung über einen Gruppenauftraggeber erfolgt.

Der Gruppenauftraggeber hat die Stellung eines Vertreters und Empfangsboten des Teilnehmers. Er ist berechtigt, namens und in Vollmacht des Teilnehmers rechtsgeschäftlich Erklärungen für diesen abzugeben – insbesondere als dessenVertreter diese Eventbedingungen als Vertragsinhalt anzuerkennen – und solche der AAL entgegenzunehmen. Der Teilnehmer kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber AAL widerrufen.

Sind mit dem Gruppenauftraggeber bestimmte Teilnehmerzahlen, bzw. nach Teilnehmerzahlen gestaffelte Preise vereinbart, so haftet der Gruppenauftraggeber, bzw. die anmeldende Person, unmittelbar und unabhängig davon, ob eine Verpflichtung des/der Teilnehmer(s) diesbezüglich besteht auf die Preisdifferenz bei Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl durch Absage, Rücktritt oder Teilrücktritt nach Vertragsschluss, bzw. bei Nichtteilnahme.

Der Gruppenauftraggeber hat für alle Vertragsverpflichtungen der Gruppen-mitglieder, insbesondere für deren Zahlungsverpflichtungen, unmittelbar selbst einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

9. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen

Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen. Der Kunde kann seine Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt geniessen. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- oder Natur-verhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

10. Materialverluste / Materialdefekte

Materialverluste wie, Werkzeuge etc. werden verrechnet. Materialschäden (keine Verbraucherschäden) wie Holzbogenbeschädigung werden in Rechnung gestellt.

11. Stornierung oder Änderung der Buchung durch den Veranstalter

Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt oder geändert werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Stornierungskosten gemäss Ziffer 7 in Kraft.

12. Teilnahmebedingungen

Bei den meisten Aktivitäten ist eine gute Gesundheit Voraussetzung. Der Kunde und die Teilnehmern verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.

Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, Aktivitätenleitern und Hilfspersonen strikte zu befolgen. Bei Missachtung können einzelne Teilnehmern von Aktivitäten ausgeschlossen werden.

Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität von alle Teilnehmern gelten die Stornierungs-bestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Bei Minderjährigen Teilnehmern ist die Unterschrift der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters notwendig.

13. Versicherung

Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Stornierungskostenversicherung ist empfehlenswert. Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

14. Haftung

AAL verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber, die Aktivitäten gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Aktivität, sofern es sich um einen verschuldeten Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einem Minderwert gleichkommen.

Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen soweit es vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Für Programmänderungen wegen Zug- und Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen.
Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind.
Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt.

Der Veranstalter kann für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitäten-Veranstalter übernehmen. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen.

Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.

Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

15. Beanstandungen

Allfällig erlittene Schäden oder Beanstandungen sind dem verantworlichen Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen von diesem bestätigt werden. Kein Leiter ist jedoch befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Im Rahmen des Programms und der Möglichkeiten werden die Leiter bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.

Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief, beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung während der Aktivität verfallen sämtliche Ansprüche.

16. Bildrechte

Wird auf der Veranstaltung vor Ort der Nutzung der Bildrechte nicht widersprochen oder vor Veröffentlichung in Print und Online-Medien zur Nutzung nichts Gegenteiliges mitgeteilt behält sich AAL vor, Film- & Fotomaterial der Veranstaltung zu PR-Zwecken einzusetzen.

17. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich Deutsches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Wiesloch.